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   BAG, 12.08.1965 - 5 AZR 95/64   

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BAG, 12.08.1965 - 5 AZR 95/64 (https://dejure.org/1965,1679)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1965 - 5 AZR 95/64 (https://dejure.org/1965,1679)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1965 - 5 AZR 95/64 (https://dejure.org/1965,1679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Eigentumsgarantie - Bergmannsversorgungsscheininhabern - Beschäftigungszeit unter Tage - Betriebszugehörigkeit - Neue Beschäftigungsbetrieb - Anspruchshöhe - Anspruchsvoraussetzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 269
  • BB 1965, 1459
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BAG, 12.08.1965 - 5 AZR 95/64
    Der Gleichheitssatz ist also nur dann verletzt, wenn das gesetzgeberische Ermessen überschritten oder mißbraucht wird, die gesetzliche Regelung mithin als willkürlich bezeichnet werden 11 muß (BVerfGE 1, 52; 2, 266 [280]; 5, 19 [24f.]; 3, 58 [155 f.Ji 5, 288 [337]; 4, 7 [18]; 12, 348).

    In einem durchaus vergleich baren Fall hat deshalb das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung von 20. Juli 1954 (BVerfGE 4, 7 ff«) auch das Bundesgesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft aus dem Jahre 1952, durch das der gewerblichen Industrie zugunsten des Kohlenbergbaus Lasten auferlegt wurden, als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BAG, 12.08.1965 - 5 AZR 95/64
    Eine unvernünftige oder willkürliche Handlungsweise des Gesetzgebers kann daher in der Regelung des § 9 Abs. 3 BergmannsVersorgScheinG nicht erblickt worden (BVerfGE 2, 281; 3, 182; 4, 18; 12, 348; BVerfG NJW 1955, S. 625)= Die bisherigen Ausführungen zeigen, daß mangels Verletzung des Glcichheitssatzes im vorliegenden Pall auch kein Entwignungstatbestand i.S. dos Art. 14 GG gegeben ist, der die Auferlegung eines Sonderopfers zugunsten der Allgemeinheit zum Gegenstand hat (vgl. BGHZ 6, 270 [279])=.
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BAG, 12.08.1965 - 5 AZR 95/64
    Eine unvernünftige oder willkürliche Handlungsweise des Gesetzgebers kann daher in der Regelung des § 9 Abs. 3 BergmannsVersorgScheinG nicht erblickt worden (BVerfGE 2, 281; 3, 182; 4, 18; 12, 348; BVerfG NJW 1955, S. 625)= Die bisherigen Ausführungen zeigen, daß mangels Verletzung des Glcichheitssatzes im vorliegenden Pall auch kein Entwignungstatbestand i.S. dos Art. 14 GG gegeben ist, der die Auferlegung eines Sonderopfers zugunsten der Allgemeinheit zum Gegenstand hat (vgl. BGHZ 6, 270 [279])=.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BAG, 12.08.1965 - 5 AZR 95/64
    Der Gleichheitssatz ist also nur dann verletzt, wenn das gesetzgeberische Ermessen überschritten oder mißbraucht wird, die gesetzliche Regelung mithin als willkürlich bezeichnet werden 11 muß (BVerfGE 1, 52; 2, 266 [280]; 5, 19 [24f.]; 3, 58 [155 f.Ji 5, 288 [337]; 4, 7 [18]; 12, 348).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BAG, 12.08.1965 - 5 AZR 95/64
    Der Gleichheitssatz ist also nur dann verletzt, wenn das gesetzgeberische Ermessen überschritten oder mißbraucht wird, die gesetzliche Regelung mithin als willkürlich bezeichnet werden 11 muß (BVerfGE 1, 52; 2, 266 [280]; 5, 19 [24f.]; 3, 58 [155 f.Ji 5, 288 [337]; 4, 7 [18]; 12, 348).
  • BAG, 10.05.1978 - 5 AZR 30/77

    Jubiläum - Betriebsangehörigkeit am Jubiläumstag - Dauer der

    Das hat das Jubiläumsgeld mit dem über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährten Urlaub, mit Teilen des Tariflohns aber auch mit Treueprämien gemeinsam (vgl. BAG 17, 269 = AP Nr. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NEW).

    Der erkennende Senat hat sich bereits in der Entscheidung BAG 17, 269 = AP Nr. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW auf den Standpunkt gestellt, daß sich § 9 Abs. 3 BergmannsVersorgScheinG NRW nicht nur auf die Anspruchshöhe sondern auch auf die Anspruchsvoraussetzungen beziehe.

    Deshalb ist eine Gleichstellung mit den Be triebsangehörigen erforderlich, die eine längere Betriebszugehörigkeit bereits vorweisen können (BAG 17, 269 [27 ff.] = AP Nr. 5 und Nr. 13 zu § 9 Bergmanns VersorgScheinG NRW [zu 6 der Gründe und II 2 b der Gründe]).

  • BAG, 20.10.1976 - 5 AZR 507/75

    Bergmannsversorgung: Anrechnung der unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten

    c) Auf die Entscheidung des Senats vom 12. August 1965 (BAG 17, 269 = AP Er. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG KKW) und au die Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8 .

    In BAG 17, 269 [274-] (= AP Nr. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW [Bl. 3 vor 6]) wird zwar gesagt, der Gesetzgeber habe eine "völlige Gleichstellung" der neu eintretenden Bergmannsversorgungsscheininhaber mit den älteren Betriebsangehörigen gewollt.

  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 390/89

    Bergmannsversorgungsschein - Berücksichtigung unter Tage verbrachter Zeiten bei

    b) Auch nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine sonstige Leistung im Sinne von § 9 Abs. 3 BVSG-NW im Hinblick auf die zuvor genannten Tatbestandsmerkmale Urlaub und Tariflohn bisher immer im Sinne einer geldwerten Leistung verstanden worden: BAG Urteil vom 12. August 1965 - 5 AZR 95/64 - AP Nr. 5 § zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Treuegelder"; BAG Urteile vom 8. November 1968 - 3 AZR 209/67 - und 26. Oktober 1978 3 AZR 604/77 - sowie BAGE 46, 18 jeweils AP Nr. 6, 15, 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Versorgungsleistungen"; BAG Urteil vom 18. September 1974 - 5 AZR 18/74 - AP Nr. 10 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Tariflohn"; BAG Urteil vom 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP Nr. 13 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Rechte, die dem Grunde oder der Höhe nach von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängen".
  • BAG, 26.10.1978 - 3 AZR 604/77

    Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins - Zeiten unter Tage - Höhe eines

    c) Diese, über die erste Beschäftigung hinausgehende Fürsorge für das weitere Arbeitsleben des bergfertigen Berg manns stellt einen Ausgleich dafür dar, daß der Bergmanns- Versorgungsscheininhaber - nicht zuletzt auch zum Wohle der Allgemeinheit - unter schweren Bedingungen im Bergbau unter tage gearbeitet und Gesundheitsschäden erlitten oder zumindest in Kauf genommen hat (vgl. BAG 17, 269 [2753 = AP Nr. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NEW [zu 6 der Gründe]).
  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 531/89

    Auswirkungen eines Bergmannsversorgungsscheins auf ein Arbeitsverhältnis -

    Auch nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine sonstige Leistung im Sinne von § 9 Abs. 3 BVSG-NW im Hinblick auf die zuvor genannten Tatbestandsmerkmale Urlaub und Tariflohn bisher immer im Sinne einer geldwerten Leistung verstanden worden: BAG Urteil vom 12. August 1965 - 5 AZR 95/64 - AP Nr. 5 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Treuegelder"; BAG Urteile vom 8. November 1968 - 3 AZR 209/67 - und 26. Oktober 1978 - 3 AZR 604/77 - sowie BAGE 46, 18 jeweils AP Nr. 6, 15, 23 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Versorgungsleistungen"; BAG Urteil vom 18. September 1974 - 5 AZR 18/74 - AP Nr. 10 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Tariflohn"; BAG Urteil vom 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP Nr. 13 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW: "Rechte, die dem Grunde oder der Höhe nach von der Dauer der Betriebs- oder Berufszugehörigkeit abhängen".
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